Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partyservice Heribert Schmitt ab 01.01.2024
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert diese, sobald er unser Angebot angenommen hat. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Die jeweilige Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert diese, sobald er unser Angebot angenommen hat. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Die jeweilige Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
3. Lieferung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Leider ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen, gesetzlichen Mehrwertsteuerregelungen teilweise erhebliche Unterschiede im Endpreis. Liefern wir unserem Kunden ausschließlich Lebensmittel, so schlagen wir 7% gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Warenwert.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Leider ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen, gesetzlichen Mehrwertsteuerregelungen teilweise erhebliche Unterschiede im Endpreis. Liefern wir unserem Kunden ausschließlich Lebensmittel, so schlagen wir 7% gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Warenwert.
Beinhaltet die Lieferung jedoch auch Geschirr, Servicekräfte, Mobiliar, so sind wir gesetzlich verpflichtet 19 % Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu erheben.
Jegliche Skontoabzüge bei Bezahlung der Rechnung erkennen wir nicht an.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Für jede erfolgte Mahnung werden dem Auftraggeber 5,00 € in Rechnung gestellt.
Im Falle von Stornierungen gilt:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Vergütung, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig. Geringfügige Personenzahländerungen sind davon nicht betroffen.
4. Lieferzeiten
Unsere Buffets werden pünktlich zum ausgemachten Termin geliefert. Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen, die zu einer verspäteten Anlieferung führen. Hierzu gehören unter anderem Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegende Störungen, die zu einer Produktionsverzögerung in unserem Hause führen. Ferner haften wir nicht für Verkehrsunfälle oder sonstige Verzögerungen auf dem Transportweg und zwar auch nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen eventuellen Unfall oder eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat.
Unsere Buffets werden pünktlich zum ausgemachten Termin geliefert. Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen, die zu einer verspäteten Anlieferung führen. Hierzu gehören unter anderem Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegende Störungen, die zu einer Produktionsverzögerung in unserem Hause führen. Ferner haften wir nicht für Verkehrsunfälle oder sonstige Verzögerungen auf dem Transportweg und zwar auch nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen eventuellen Unfall oder eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an den Transporteur, ansonsten bei der Übergabe auf den Empfänger über. Zum gleichen Zeitpunkt geht auch die Beweislast für die ordnungsgemäße Behandlung der Waren über.
Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an den Transporteur, ansonsten bei der Übergabe auf den Empfänger über. Zum gleichen Zeitpunkt geht auch die Beweislast für die ordnungsgemäße Behandlung der Waren über.
6. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht verderblich sind. Infolgedessen müssen Reklamationen unverzüglich gemeldet werden.
Wir gewährleisten, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht verderblich sind. Infolgedessen müssen Reklamationen unverzüglich gemeldet werden.
Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die Ware bei Lieferung sofort zu prüfen, und Mängel unmittelbar der Transportperson anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die äußere Beschaffenheit. Der Auftraggeber ist ebenfalls gehalten die gelieferten Mengen zu überprüfen. Nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß bemängelte Ware gilt als genehmigt.
Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsmäßiger Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird. Durch eine berechtigte Mängelrüge wird die Abnahme- und Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aufgehoben oder aufgeschoben.
Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder Wandelung der beanstandeten Teilware.
Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder Wandelung der beanstandeten Teilware.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere hinsichtlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig mangelhafte Ware geliefert wurde.
Für Beschädigungen im Haus des Auftraggebers, die von unseren Bedienungs- und Servicemitarbeitern verursacht werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter durch unsere Haftpflichtversicherung.
7. Transportgeräte, Platten, Geschirr, Bestecke, Zelte usw.
Sämtliche mit dem Auftrag verbundene und zur Verfügung gestellte Transportgeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke und Zelte sind und bleiben unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind grob gereinigt zurückzugeben.
Sämtliche mit dem Auftrag verbundene und zur Verfügung gestellte Transportgeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke und Zelte sind und bleiben unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind grob gereinigt zurückzugeben.
Die Gerätschaften sind während der Nutzung durch den Auftraggeber pfleglich zu behandeln. Fehlen bei Rückgabe Geräte, sind sie beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.
Beim Zeltverleih gilt:
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Mieters. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter die Mietsachen ordnungsgemäß zu sichern und Zelte notfalls von Personen zu räumen. Für die Sicherheit während der Nutzung sowie Auf- und Abbau haftet der Mieter vollumfänglich.
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Mieters. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter die Mietsachen ordnungsgemäß zu sichern und Zelte notfalls von Personen zu räumen. Für die Sicherheit während der Nutzung sowie Auf- und Abbau haftet der Mieter vollumfänglich.
Für Verlust haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt.
Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen.
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.
8. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter www.schmitt-partyservice.de
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter www.schmitt-partyservice.de
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bruchsal.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bruchsal.